AGB Jet On Travels „Reiseveranstaltung”

Die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen gelten für die Reisen von Jet On Travels, Inhaberin Ruth Kuhn, Grolmanstr. 22, 10623 Berlin, welche Jet On Travels in Eigenverantwortung als Reiseveranstalter anbietet und durchführt.  Die nachstehenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für das Verhältnis zwischen dem Kunden und Jet On Travels als Reiseveranstalter.  

1.         Abschluss des Reisevertrages

1.1.      Mit der Anmeldung gibt der Kunde gegenüber Jet On Travels ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Kunde kann die Anmeldung schriftlich, per Telefax, per E-Mail, telefonisch oder persönlich im Reisebüro vornehmen. Bei Anmeldungen per E-Mail wird Jet On Travels den Eingang der Anmeldung unverzüglich an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse bestätigen. Diese Bestätigung stellt jedoch noch keine Annahmeerklärung dar, sofern es sich nicht ausdrücklich um eine „Reisebestätigung“ handelt.  

1.2.      Die Annahme des Vertragsangebotes des Kunden erfolgt durch die Übermittlung der Reisebestätigung bzw. der Rechnung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Jet On Travels zehn Tage lang gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde Jet On Travels innerhalb der Frist die Annahme erklärt, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern der Kunde auf die Änderung hingewiesen worden ist.            

1.3.      Der Kunde ist verpflichtet, Jet On Travels umgehend zu benachrichtigen, wenn er die Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt erhalten hat. In diesem Falle wird Jet On Travels - die Zahlung des Kunden vorausgesetzt - die Reisedokumente sofort zusenden. Bei kurzfristigen Buchungen ab 7 Tagen vor Reiseantritt erhält der Kunde die Reiseunterlagen nach Absprache im Reisebüro von Jet On Travels.      

1.4.      Der Kunde hat die Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen sowie etwaige Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten Jet On Travels unverzüglich mitzuteilen. 

2.         Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen

2.1.      Der Umfang der vertraglichen Leistungen bestimmt sich nach den Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, und die hierauf Bezug nehmenden Angaben.  

2.2.     Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des  
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Jet On Travels nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Jet On Travels wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren.  

2.3.      Jet On Travels kann den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis auch nach Vertragsabschluss im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren wie folgt ändern: 

2.4.      Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages geltenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Jet On Travels den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: 

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Jet On Travels vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.            

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.  

Die Zahlung des sich danach ergebenden Erhöhungsbetrages für den Einzelplatz kann Jet On Travels vom Kunden verlangen.  

2.5.      Werden bei Abschluss des Reisevertrages geltende Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Jet On Travels erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann Jet On Travels den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich die Reise dadurch für Jet On Travels verteuert hat.  

2.6.     Eine Erhöhung ist grundsätzlich nur zulässig, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Jet On Travels nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Jet On Travels den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.  

2.7.     Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Jet On Travels in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem eigenen Angebotsspektrum anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung bei Jet On Travels geltend zu machen.  

3.         Bezahlung

3.1.      Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des

Sicherungsscheins an den Kunden ist eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises sofort fällig. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Nach Eingang der Restzahlung werden die Reiseunterlagen übersandt.  

3.2.      Zahlungen sind per Überweisung, EC-Karte oder Paypal möglich. Zahlungen können auch in bar im Reisebüro geleistet werden. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Jet On Travels berechtigt, nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Im Falle des Rücktritts wird Jet On Travels dem Kunden die entsprechenden Stornokosten gemäß Ziffer 4. berechnen.  

3.3.      Liegen zwischen Buchungstermin und Reisetermin weniger als 12 Kalendertage, ist der Reisepreis nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übergabe des Sicherungsscheins in voller Höhe umgehend an Jet On Travels zu bezahlen.            

Ein Anspruch auf Erbringung von Reiseleistungen besteht nur bei vollständiger Bezahlung.

4.         Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn

4.1.     Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Jet On Travels zu erklären. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2.     Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Jet On Travels den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Jet On Travels, soweit der Rücktritt nicht von Jet On Travels zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3.     Dieser Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet, es sei denn, in der Reisebestätigung wurde mit dem Kunden eine davon abweichende Entschädigung vereinbart:

bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 %, des Reisepreises
vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
vom 14.-8. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
vom 7.-3. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und Nichtantritt der Reise: 80 % des Reisepreises

4.4.     Jet On Travels kann anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, soweit nachgewiesen wird, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Jet On Travels verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.5.     Dem Kunden steht das Recht zu, gegenüber Jet On Travels den Nachweis zu führen, dass Jet On Travels überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Stornopauschale.

4.6.     Das gesetzliche Recht des Kunden, nach § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.  

5.         Umbuchungen

Nach Zugang der Reisebestätigung ist eine Umbuchung (Änderung von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderung etc.) nicht mehr möglich. Umbuchungen können nur im Wege des Rücktritts vom Reisevertrag (siehe Ziffer 4) mit gleichzeitiger Neuanmeldung des Kunden durchgeführt werden. Dies gilt nicht, soweit die Umbuchungswünsche nur geringfügige Kosten verursachen.

6.         Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

6.1.     Jet On Travels kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Kunden). Der Kunde erhält die Rücktrittserklärung unverzüglich zugeleitet sowie den gezahlten Reisepreis umgehend zurückerstattet. Jet On Travels informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt absehbar wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.

6.2.     Im Falle des Rücktritts ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Jet On Travels in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung von Jet On Travels geltend zu machen. Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.

7.         Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm im Verlauf der Reise ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Jet On Travels wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8.         Reiseversicherungen

Jet On Travels empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

9.         Kündigung durch Jet On Travels  

Jet On Travels kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung von Jet On Travels nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Falle einer Kündigung von Jet On Travels bleibt der Anspruch auf den Reisepreis erhalten. Jet On Travels muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Jet On Travels aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

10.       Gewährleistung

10.1.   Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Jet On Travels kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.  

10.2.   Der Kunde kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, wenn die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er den Mangel unverzüglich angezeigt hat. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft, erfolgt keine Minderung des Reisepreises. Die Mängelanzeige kann formlos erfolgen, es wird aber empfohlen, sie schriftlich abzufassen. Die Mängelanzeige ist entbehrlich, wenn eine Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende kann die Mängelanzeige auch gegenüber der Reiseleitung von Jet On Travels am Urlaubsort erstatten.  

10.3.   Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Jet On Travels innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Im Interesse des Kunden und aus Beweisgründen wird eine schriftliche Kündigung empfohlen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. 

Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Jet On Travels eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Jet On Travels verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 

Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.   

11.      Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

11.1.   Jet On Travels empfiehlt seinen Kunden dringend, bei Flugreisen etwaige Schäden am Reisegepäck oder Verspätungen in der Gepäckbeförderung unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.

11.2.   Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist unverzüglich, spätestens jedoch bei Gepäckbeschädigung innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen, nachdem das Gepäck dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

12.       Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651j BGB)

12.1.   Sowohl der Kunde als auch Jet On Travels haben das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag nach Maßgabe dieser Regelung gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 BGB Anwendung. Diese lauten wie folgt:  

§ 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2 BGB:    Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 zu bemessende Entschädigung verlangen.

§ 651e Abs. 4 Satz 1  BGB:     Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern.  

12.2.   Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.  

Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertigesamt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.  

13.       Beschränkung der Haftung  

13.1.   Die vertragliche Haftung von Jet On Travels ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder  

2. soweit ein Schaden nicht auf der Verletzung von vertragswesentlichen Hauptpflichten (Kardinalpflichten) beruht. Eine solche vertragswesentliche Pflicht liegt immer dann vor, wenn deren Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

3. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.  

13.2.   Diese Haftungshöchststumme gilt jeweils je Reisendem und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben davon unberührt.  

13.3.   Die Haftung von Jet On Travels ist darüber hinaus beschränkt, wenn für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.  

13.4.   Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Mietwagen etc.) haftet Jet On Travels nicht, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertrags als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Jet On Travels sind.  

13.5.   Jet On Travels haftet jedoch

1. für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie  

2.  wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Jet On Travels ursächlich geworden ist.   

14.      Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende innerhalb eines Monates nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Jet On Travels geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

15.      Verjährung

15.1.   Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Jet On Travels oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Jet On Travels oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

15.2.   Davon abweichend verjähren Ansprüche aus unerlaubter Handlung in drei Jahren.

15.3.   Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

15.4.   Die Verjährung der Ansprüche nach Ziffer 15.1. und 15.3. beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

15.5.   Schweben zwischen Jet On Travels und dem Kunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder Jet On Travels die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

16.      Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Jet On Travels, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt Jet On Travels dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Jet On Travels weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden darüber informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Jet On Travels den Kunden über den Wechsel informieren. Jet On Travels wird unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

Die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, finden Sie hier:

http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

17.      Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

17.1.   Jet On Travels informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften bei Vertragsschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Diese Hinweise richten sich an Kunden mit deutscher Staatsangehörigkeit. Angehörige anderer Staaten erhalten beim zuständigen Konsulat Auskunft.

17.2.   Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Jet On Travels nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

17.3.   Sofern der Kunde Jet On Travels mit der Besorgung notwendiger Visa beauftragt hat, haftet Jet On Travels nicht für deren rechtzeitige Erteilung bzw. Zugang, es sei denn, dass Jet On Travels eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Jet On Travels kann die Erstattung der im Zusammenhang mit der Dokumentenbeschaffung entstandenen Aufwendungen verlangen. Der Kunde wird über die voraussichtlichen Kosten bei Auftragserteilung informiert.